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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1986 - 4 A 449/86   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1986 - 4 A 449/86 (https://dejure.org/1986,8356)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.05.1986 - 4 A 449/86 (https://dejure.org/1986,8356)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Mai 1986 - 4 A 449/86 (https://dejure.org/1986,8356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rundfunkgebühren - "Gebührenpflicht für Videorecorder"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 1987, 290
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.05.1977 - 7 C 67.75

    Lautsprecher im Hotel - Rundfunkgebühren - Rundfunkverteilungsanlage -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1986 - 4 A 449/86
    Die Heranziehung zu Rundfunkgebühren für jeweils beide Gerätetypen führt nicht zu einer Doppelbelastung, die in einem krassen Mißverhältnis zu der von der Rundfunkverwaltung gebotenen Leistung steht und deshalb unzumutbar wäre (vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 06.05.1977 - VII C 67.75 -, MDR 1978, 168 f.).

    Umgekehrt beeinflußt der Anschluß eines Videorecorders an ein Fernsehgerät nicht dessen Empfangsmöglichkeit, so daß der Kl. auch bei der von ihr vorgenommenen Kombination beider Gerätearten zwei unabhängige Empfangsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die die Erhebung zweier (gerätebezogener) Rundfunkgebühren rechtfertigt (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 06.05.1977, a.a.O.; Bay. VerfGH, Entsch. v. 06.07.1978 - Vf. 10-VII-76) -.

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1986 - 4 A 449/86
    3 Abs. 1 GG, der zwar nicht als Grundrecht, wohl aber als Willkürverbot auch für die Kl. als öffentlich-rechtliche Körperschaft im Bereich ihrer öffentlichen Aufgaben Bedeutung hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.1967 - 2 BvL 4/65 -, BVerfGE 23, 12 [24]), setzt der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, die dieser bei rechtsgewährenden Regelungen in besonderem Maße besitzt, erst dort Grenzen, wo für eine von ihm getroffene Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, so daß sie als willkürlich bezeichnet werden muß.
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1986 - 4 A 449/86
    Eine Einbeziehung auch juristischer Personen des öffentlichen Rechts in den Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 StV, die im übrigen nicht zwingend, sondern der Gestaltungsfreiheit der am StV beteiligten Bundesländer und ihrer Gesetzgebungsorgane vorbehalten wäre (vgl. BVerfG, Beschluß v. 28.11.1967 - 1 BvR 515/63 -, BVerfGE 22, 349, [361]), käme nur dann in Betracht, wenn die in Art. 6 Abs. 1 StV vorgenommene Beschränkung der Gebührenfreiheit auf natürliche Personen und zudem auf deren ausschließlich privat genutzte Zweitgeräte gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen würde.
  • VerfGH Bayern, 06.07.1978 - 10-VII-76
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1986 - 4 A 449/86
    Umgekehrt beeinflußt der Anschluß eines Videorecorders an ein Fernsehgerät nicht dessen Empfangsmöglichkeit, so daß der Kl. auch bei der von ihr vorgenommenen Kombination beider Gerätearten zwei unabhängige Empfangsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die die Erhebung zweier (gerätebezogener) Rundfunkgebühren rechtfertigt (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 06.05.1977, a.a.O.; Bay. VerfGH, Entsch. v. 06.07.1978 - Vf. 10-VII-76) -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1986 - 4 A 2692/83
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1986 - 4 A 449/86
    Für das Tatbestandsmerkmal des zum Empfang Bereithaltens kommt es nicht auf die tatsächliche Verwendung des Rundfunkempfangsgerätes, sondern auf dessen objektive Eignung zum Rundfunkempfang an (vgl. Urt. des Senats v. 12.02.1986 - 4 A 2692/83 -, m. w. Nw.).
  • OVG Bremen, 14.02.1979 - II BA 18/78

    Streit über die Festsetzung von Gebühren für 62 Rundfunkgeräte; Qualifizierung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1986 - 4 A 449/86
    Für die Fiktion eines einzigen Rundfunkempfangsgerätes in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 StV ist entscheidend, daß die innerhalb einer räumlichen Einheit einander zugeordneten Geräte dort einen verbesserten oder verstärkten Empfang aus einer (einzigen) Empfangsanlage im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Satz 1 StV gestatten (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 14.02.1979 - OVG II BA 18/78 -, VerwRspr.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1981 - II 2291/79

    Rundfunkgebührenpflicht; Entstehen; einheitliche Hörstelle; mehrere Lautsprecher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1986 - 4 A 449/86
    30, 909; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.10.1981 - II 2291/79 -.
  • VG Düsseldorf, 04.06.2003 - 27 K 3851/02

    Rechtmäßigkeit eines Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 20. Mai 1986 - 4 A 449/86 -, ZUM 1987, 290; Hahn/VestingNaujock, § 1 RgebStV Rn. 17, 22 m.w.N.

    Insoweit wird auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen, OVG NRW, Urteil vom 20. Mai 1986 - 4 A 449/86 -, a.a.O.

  • VG Düsseldorf, 04.06.2003 - 27 K 3853/02

    Anforderungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht einer sozialen

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 20. Mai 1986 - 4 A 449/86 -, ZUM 1987, 290; Hahn/VestingNaujock, § 1 RgebStV Rn. 17, 22 m.w.N.

    Urteil vom 20. Mai 1986 - 4 A 449/86 -, a.a.O.

  • VG Düsseldorf, 04.06.2003 - 27 K 3856/02

    Ausgestaltung der Rundfunkgebührenpflicht eines Trägers der freien Jugendhilfe;

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 20. Mai 1986 - 4 A 449/86 -, ZUM 1987, 290; Hahn/VestingNaujock, § 1 RgebStV Rn. 17, 22 m.w.N.

    Urteil vom 20. Mai 1986 - 4 A 449/86 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2002 - 19 A 24/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Rundfunkgebührenbescheids gegenüber einem

    Ebenso Bayerischer VGH, Urteil vom 29. Mai 1996 - 7 B 94.894 -, NJW 1996, 3098 (3098); vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 20. Mai 1986 - 4 A 449/86 -, OVGE 39, 1 (2).
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